Kinderbeistand

Wenn Eltern sich trennen, ist es oft schwierig, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden und sich auf eine Obsorge, sowie Kontaktrecht zu einigen.
Das bedeutet, dass man sich nicht darüber einigen kann …:

  • … bei wem das Kind leben soll,
  • … wann es den Elternteil, bei dem es nicht lebt, treffen kann,
  • … ob es dem Kind bei dem Elternteil gut geht bzw. sich dieser gut genug um das Kind kümmert,
  • … wenn beide Elternteile möchten, dass das Kind bei ihnen lebt (z.B. Doppelresidenz).

Diese Situation verläuft für die Kinder meistens sehr aufregend und belastend und ist mit sehr intensiven und oft ambivalenten Gefühlen verbunden.
Ein Kinderbeistand ist eine unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson und unterstützt die Kinder in „stürmischen Zeiten“ für die Dauer des Gerichtsverfahrens ihrer getrennten Eltern.

Ich als Kinderbeistand fungiere als „Sprachrohr für das Kind“. Denn jedes Kind hat das Recht, dass es der Richterin oder dem Richter seine Meinung frei sagen darf und sich zu diesem Zweck mit seinem Kinderbeistand treffen darf.
Einer meiner Aufgaben besteht darin, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen und dem Kind einen geschützten Rahmen zu bieten, indem es Anliegen, Wünsche & Sorgen besprechen kann.

Als Kinderbeistand informiere ich unter anderem das Kind über das Verfahren. Gleichzeitig wird dem Kind ermöglicht, seine Wünsche und Interessen vor Gericht (und anderen Behörden) Gewicht und Gehör zu verschaffen.

Da ich bis auf Erstgespräche mit den einzelnen Elternteilen ausschließlich mit dem Kind arbeite, bin ich parteilicher Vertreter der Interessen für das Kind und daher gegenüber dem Kind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, der Kinderbeistand gibt die Inhalte der Gespräche mit dem Kind nur mit dessen Einverständnis weiter, solange kein übergesetzlicher Notstand vorliegt.
Mir ist es sehr wichtig, für meine KlientInnen einen geschützten und sicheren Rahmen zu schaffen, in dem sie Vertrauen aufbauen und in dem sie selbst sein können. Meine Aufgabe ist es, mit meinen KlientInnen gemeinsam herauszufinden, was sie bewegt, welche Wünsche und Bedürfnisse sie haben und sie über den Verfahrensverlauf zu informieren.

Elternberatung nach § 95 AußStrG

Nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) sind Eltern minderjähriger Kinder verpflichtet dem Gericht vor einer einvernehmlichen Scheidung den Besuch einer Beratung nachzuweisen. Diese einmalige Beratung umfasst dabei die spezifischen – aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse, Reaktionen und das Erleben der minderjährigen Kinder.

Auch wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder

  • einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation,
  • einen massiven Verlust (auch, wenn unmittelbar dadurch eine Entspannung der aktuellen Lebenssituation eintreten kann),
  • das Gefühl von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Scham,
  • Schuldgefühle, dass vielleicht eigenes Fehlverhalten der mögliche Grund für die Scheidung gewesen sein könnte,
  • Ängste, den Elternteil – der weggeht oder nicht mehr so häufig da ist – zu verlieren,
  • Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern,
  • Neuorientierung im Familienleben bei geänderten Lebensverhältnissen / getrennten Wohnorten.

Um die Beratung zielführend durchführen zu können, hat das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, diese nach klaren methodischen und inhaltlichen Qualitätsstandards festgelegt.

Die Beratung kann sowohl als Elternpaar, als auch Einzeln (Einzelsetting) besucht werden und dauert zwischen 1-1,5 Stunden.
Zum Abschluss erhalten Sie eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht entsprechend vorlegen können.

Rainbows Gruppen

Eine Trennung oder Scheidung stellt Eltern und Kinder vor vielen Herausforderungen und Veränderungen, die für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig mit einem Gefühlschaos einhergehen.

Der Verein Rainbows hilft Kindern und Jugendlichen bei Trennung, Scheidung oder Tod naher Bezugspersonen, die neue Lebenssituation anzunehmen.
In der RAINBOWS-Gruppe setzen sich die Kinder individuell mit ihrer Lebenssituation auseinander. Für mich als RAINBOWS-Gruppenleiterin ist es das Ziel im Rahmen der Gruppe, die Kinder in ihrem (Selbst)Vertrauen und in ihrer Persönlichkeit zu stärken und gemeinsam mit ihnen neue Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

Die RAINBOWS-Gruppe hilft Kindern durch:

  • Erfahrungsaustausch in altershomogenen Kleingruppen
  • Kreative und altersgerechte Methoden
  • Begleitung der Gruppe und einzelner Kinder
  • Stärkung der Ressourcen der Kinder
  • Unterstützung beim Bewältigen der Trauer
  • Schutz in der Kleingruppe

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Rainbows Wien

https://www.rainbows.at/wien/

Begleitung von Kindern und Jugendlichen nach Trennung & Scheidung

Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen nach der Trennung der Eltern ist mir ein besonderes Anliegen. Die Kinder sollen dabei die Möglichkeit bekommen, ihre Gefühle zum Ausdruck zu bringen, sowie über Gedanken, die sie beschäftigen sprechen zu können. Diese haben aufgrund von Scham und möglichen Loyalitätskonflikten häufig wenig Raum im Familienleben.

Die Stunden werden von mir je nach Alter, Charakter und Vorlieben der Kinder (spielerisch)-pädagogisch gestaltet. Dabei wird den Kindern ein geschützter Rahmen geboten.
Mir ist es wichtig, mit den Kindern und Jugendlichen eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Sie sollen sich sicher und geborgen fühlen, in der die Verschwiegenheit garantiert ist.

Die Anzahl der Stunden ist individuell gestaltbar und unter anderem von den Bedürfnissen der Kinder abhängig.
Vorab lade ich die Eltern zu einem Erstgespräch ein. Danach konzentriere ich mich ganz auf die Kinder und Jugendlichen.

Gerichtlich angeordnete Familien-, Eltern- & Erziehungsberatung nach §107 Abs. 3 Z 1 AußStrG.

Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung kann vom Gericht angeordnet werden, wenn es den Eltern nach einer Trennung/Scheidung nicht gelingt, Regelungen zu treffen bzw. einzuhalten, die im Interesse des Kindes/der Kinder liegen. In der Beratung wird der Blick auf das Kind/die Kinder und seine/ihre Entwicklungsbedürfnisse gelenkt, sodass die Eltern die Möglichkeit erhalten, gemeinsame Lösungen im Sinne des Kindes/der Kinder zu finden.

Ziel der Beratung

Primäres Ziel der Beratung ist es, das Kindeswohl zu sichern, eine Entlastung und Unterstützung der Kinder in den Familiensystemen zu ermöglichen, sowie die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungsbedingungen der Kinder zu verbessern und zu fördern.
Darüber hinaus sollen die Verhaltens- und Reaktionsweisen der Kinder verstehbar werden, indem darauf eingegangen wird, was Kinder in der aktuellen Situation benötigen, was sie brauchen und was sie stärkt.
Ein weiteres Ziel ist die Erziehungskompetenz zu stärken und die Eltern im Umgang mit Konflikten im familiären Alltag zu beraten.
Die elterliche Kooperation und Kommunikation werden in den Mittelpunkt gestellt und es wird erarbeitet, was langfristig zu einer Entlastung der Situation führen kann.

Rahmenbedingungen

Das Erstgespräch, sowie etwaige weitere Gespräche sollen beide Elternteile gemeinsam in Anspruch nehmen und durch dieses gemeinsame Erarbeiten und Erreichen der Ziele einer verordneten Erziehungsberatung einen wesentlichen Beitrag zum Wohl ihrer Kinder leisten. In Absprache mit der Beraterin können vereinzelte Beratungsstunden im Einzelsetting stattfinden.
Die Kinder sind bei den Beratungen nicht anwesend. Ein minimaler Einbezug ist nur unter bestimmten Umständen (und nach Absprache) möglich.
Die Anordnung einer Beratung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG obliegt ausschließlich dem/der im jeweiligen Pflegschaftsverfahren zuständigen RichterIn. Mit Gerichtsbeschluss werden die Mindeststundenanzahl und der Beratungszeitraum festgelegt. Es wird dabei empfohlen, während der laufenden Beratung keine neuen Anträge in Bezug auf das Kind beim Gericht zu stellen.

Wesentlich in der verordneten Erziehungsberatung ist, dass den Eltern ein geschützter und sicherer Raum zur Verfügung gestellt wird, in dem es möglich ist, dass sich ein Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und BeraterIn entwickelt.
Die Beratung ist vertraulich und es werden keine Inhalte aus dem Beratungsprozess von mir an das Gericht weitergegeben!
Bei Abbruch einer Beratung bin ich jedoch verpflichtet, dem Gericht den Umstand mitzuteilen, dass die Beratung nicht fortgesetzt wird. Die spezifischen Gründe, die zu einem Abbruch geführt haben, werden dem Gericht nicht mitgeteilt.

Kosten

Einzelberatung á 60 Minuten …. 80€
Elternpaarberatung á 90 Minuten …. 120€
Eine Absage muss spätestens 24 Stunden vor der Beratung stattfinden, andernfalls muss der absagende Elternteil seinen Teil der Beratung bezahlen. Der absagende Elternteil muss den anderen Elternteil auch rechtzeitig über die Absage informieren!

Bestätigungen fürs Gericht

Nach dem ersten gemeinsamen Termin und nach Abschluss der gesamten Beratung erhält das Gericht eine schriftliche Rückmeldung der stattgefunden Termine (Datum, Dauer, Teilnehmende). Sollte ein Elternteil die Beratung abbrechen, muss die Beraterin das Gericht mittels eines vorgegebenen Formulars (ohne Angabe von Gründen) darüber informieren.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung bitte schriftlich per Mail unter: praxis@claudia-voegerl.at

Da ich im Moment noch nicht auf der Liste DER ANERKANNTEN BERATER/INNEN GEMÄSS § 107 ABS. 3 Z 1 AUSSSTRG des Bundesministeriums stehe, muss vorab mit dem Richter/der Richterin  abgeklärt werden, ob eine Übernahme der Beratung meinerseits bestätigt wird. Da ich die Qualifikation hierfür mitbringe, ist es in den Bundesländern kein Problem, jedoch ist es wichtig beim Gericht in Wien sich diese dennoch bestätigen zu lassen.

Weiteres können Sie gerne den Qualitätsstandards zur Familien-, Eltern- & Erziehungsberatung nach §107 Abs. 3 Z 1 AußStrG. entnehmen:

https://www.trennungundscheidung.at/familien-eltern-oder-erziehungsberatung/wp-content/uploads/sites/6/2019/03/Qualita%CC%88sstandards-Ma%CC%88rz-2018.pdf